Eine #Frage zum #Recht der #Polizei habe ich noch an #Juristen unter uns: Die Regelung der #Waffenverbotszonen habe ich gefunden. Darin finde ich aber keine Ermächtigung für #anlassloseKontrollen von Personen und Taschen.
Wo finde ich die konkrete #Rechtsgrundlage dafür, dass Polizei derart in meine #Privatsphäre eindringen und z.B. ihre Nase in meinen Rucksack stecken darf?
Danke!