#ÖAMTC zu #OGH-Urteil: Entscheidung mit Signalwirkung für #eBike-Fahrer:innen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese Woche eine sehr weitreichende Entscheidung veröffentlicht: E-Bike-Fahrer:innen, die bei einem fremdverschuldeten Unfall eine #Kopfverletzung erleiden und keinen #Helm getragen haben, müssen sich diesen Umstand als Mitverschulden anrechnen lassen. Die Folge: Auch wenn man nicht am Unfallhergang schuld ist, bekommt man nur einen Teil des sonst zur Gänze zustehenden #Schmerzensgelde's vom Unfallgegner bzw. dessen #Haftpflichtversicherung.
Keine Helmpflicht, aber weitreichende Konsequenzen bei Nicht-Tragen möglich:
Das Tragen eines Helmes ist für E-Bike-Nutzer:innen zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vergleichbaren Fällen muss man mit ähnlichen Konsequenzen rechnen. Der ÖAMTC rät daher eindringlich, bei Ausfahrten mit einem E-Bike immer Helm zu tragen. Und auch bei #Elektroscootern könnte in absehbarer Zeit eine ähnliche Entscheidung getroffen werden.
https://oekonews.at/oeamtc-zu-ogh-urteil-entscheidung-mit-signalwirkung-fuer-e-bike-fahrer-innen+2400+1226338
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