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#maja

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Attack on Hungarian Ambassador’s Vehicle (Athens, Greece)

Claim of responsibility for the attack on the Hungarian ambassador’s vehicle outside the Hungarian embassy

The trial of Maja T., a non-binary activist, begins in Budapest on March 6. It is a trial that takes place in the shadow of the
fascism-antifascism conflict in Hungary going on for over a cen

abolitionmedia.noblogs.org/179

abolitionmedia.noblogs.orgAttack on Hungarian Ambassador’s Vehicle (Athens, Greece) – Abolition Media
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“Insgesamt ist im Fall von #Maja T. ein Totalversagen der Justiz festzustellen, das beschämend ist für einen Rechtsstaat” (Nikolaos Gazeas). Laut Bundesverfassungsgericht war die Auslieferung nach Ungarn rechtswidrig. Wichtige Entscheidung, aber folgenlos.

lto.de/recht/nachrichten/n/bve

Legal Tribune OnlineBVerfG: Auslieferung Maja T.s nach Ungarn rechtswidrigDie Auslieferung der non-binären Person Maja T. nach Ungarn im sogenannten Budapst-Komplex war rechtswidrig, hat das BVerfG entschieden.

Das #BVerfG entscheidet nicht nur, dass #maja's Auslieferung an #Ungarn diese:n in Grundrechten verletzte, es schildert auch noch einmal, wie die Behörden zielgerichtet den Rechtsweg unterliefen. Treibende Kraft: Die "Soko Linx", die schwerlich als normale Polizeiabteilung sondern vielmehr als staatliche Anti-Antifastruktur bezeichnet werden muss. Deren Auflösung ist spätestens jetzt angezeigt.

bundesverfassungsgericht.de/Sh

www.bundesverfassungsgericht.deErfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach UngarnMit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das Kammergericht ihre Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.

queere Maja nach Ungarn ausgeliefert

auch in #Muenchen gab es eine Kundgebung am Odeonsplatz für #Maja, die als nonbinäre Person in illegaler Machenschaft gegen einen laufenden Gerichts-Entscheid über Österreich nach Ungarn in die rechtslastige Orban-Justiz ausgeliefert wurde: Rechte Netzwerke in Justiz und Polizei arbeiten nicht nur #Europa-weit, wogegen #Italien nun nicht mehr zum Prozess gegen Nazi-Störende zum "Tag der Ehre" ausliefert? Das Berliner Kammergericht…

bimuc.wordpress.de/2024/07/03/

Bi-Stammtisch München Freundeskreis · queere Maja nach Ungarn ausgeliefertauch in #Muenchen gab es eine Kundgebung am Odeonsplatz für #Maja, die als nonbinäre Person in illegaler Machenschaft gegen einen laufenden Gerichts-Entscheid über Österreich nach Ungarn in die rec…